Wash Your Dirty Money With my Art

Freitag, 29. Juli 2011, 11 Uhr
AKTION + GESPRÄCH
Treffpunkt: WKV, Eingang Schlossplatz
Von und Mit: Janós Sugár
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Der ungarische Künstler János Sugár (u.a. Documenta 9 und Manifesta 1) wurde auf Grund einer künstlerischen Aktion im öffentlichen Raum in Budapest – dem Anbringen eines Graffiti, das aus dem Satz „Wash Your Dirty Money With my Art“ (Wasch Dein dreckiges Geld mit meiner Kunst) bestand – zu fünf Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das Gericht weigerte sich, die Aktion als Kunst anzuerkennen und verurteilte sie stattdessen als Vandalismus. Am 1. Januar diesen Jahres ist in Ungarn ein neues Gesetz gegen Graffiti in Kraft getreten: Unabhängig vom verursachten Schaden können diejenigen, die bei der Anbringung von Graffiti/Street Art gefasst werden, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden… Kunstsachverständige, die in Sugárs Fall vor Gericht den zentralen künstlerischen Aspekt seiner Aktion belegen sollten, waren von diesem gar nicht erst zugelassen worden. (Mehr zu dem Fall siehe unten)

Der Württembergische Kunstverein hat Sugár, der 2009 an der Ausstellung „Subversive Praktiken“ (Indigo Gruppe) teilnahm, zu einer öffentlichen Aktion eingeladen, die auf seinen Fall Bezug nimmt. Sie findet am Freitag, den 29. Juli 2011 um 11 Uhr, vor dem Eingang des Kunstvereins statt. Im Anschluss lädt der Künstler zu einem Gespräch über seinen Fall ein. Darüber hinaus nimmt Sugár am selben Tag um 19 Uhr an dem Podium „Zwischen Subversion und Komplizenschaft“ (im Rahmen von „Campus Stadt“) teil.

Hintergründe
Vor drei Jahren, am 18. Juni 2008, sprayte der ungarische Künstler János Sugár mithilfe einer Schablone den Satz “Wash your dirty money with my art" (Wasch dein dreckiges Geld mit meiner Kunst) – 60 x 80 cm groß – als Teil einer Ausstellung in der Kunsthalle Budapest an die Wand. Zur gleichen Zeit brachte er ihn als Protest illegal an zwei privaten Kunstinstitutionen an. Eine dieser Institutionen, das VAM Design Center, Budapest, reichte daraufhin eine Klage gegen den Künstler ein und warf ihm vor, ihr Gebäude mutwillig beschädigt zu haben.

Zuerst wurde willkürlich behauptet, der Schaden betrage 500.000 HUF (etwa 1.800 Euro). Nachdem man den Satz in der Kunsthalle Budapest ausgestellt gesehen hatte, wurde der Schaden mit 1.400.000 HUF (etwa 5.100 Euro) beziffert. Gerichtsexperten verringerten die Schadenssumme dann auf 214.000 HUF (etwa 900 Euro). Einer weiteren Expertenmeinung folgend wurde sie schließlich auf 34.000 HUF (etwa 125 Euro) reduziert.

Durch die Klage wurde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Presse auf die Arbeit gelenkt, was indirekt dazu führte, dass das Ludwig Museum of Contemporary Art, Budapest, eine Papierversion des schablonierten Graffitos für seine ständige Sammlung erwarb. Am 22. April 2011 kam es zur Gerichtsverhandlung. Während der Verhandlung gab János Sugár wie früher schon zu, den Satz gesprayt zu haben, bekannte sich aber nicht des Vandalismus schuldig, weil er die Tat als Kunst im öffentlichen Raum betrachtet, die eine soziale Funktion habe, zu Diskussionen führe und letztendlich das umstrittene Kunstmanagement des VAM Design Center beenden werde. Die Richterin berücksichtigte diesen künstlerischen Aspekt nicht, bezeichnete die Tat vielmehr als Graffiti-Vandalismus.

Das Gericht erlaubte der Verteidigung nicht, zwei Experten als Zeugen hinzuzuziehen: Prof. László Beke, Kunsthistoriker, Direktor des kunsthistorischen Forschungsinstituts der ungarischen Akademie der Wissenschaften, und Barnabás Bencsik, Kunsthistoriker, Direktor des Ludwig Museum Budapest. Das Gericht verurteilte János Sugár zu fünf Monaten Gefängnis mit einer Bewährung von zwei Jahren sowie zur Zahlung der Renovierungskosten, rund 125 Euro, und der Prozesskosten. Die Richterin sah es als einen erschwerenden Umstand an, dass das Werk jetzt in einem Museum ausgestellt wird; sie warf dem Künstler vor, er mache aus Vandalismus Geld und wies darauf hin, dass er ein Kunstprofessor sei, der seinen Studenten ein schlechtes Beispiel gäbe.

Seit dem 1. Januar 2011 ist in Ungarn ein neues, vom Parlament beschlossenes Gesetz gegen Graffiti in Kraft: Unabhängig vom verursachten Schaden können diejenigen, die bei der Anbringung von Graffiti/Street Art gefasst werden, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden. János Sugár hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt.
 
Kurzbio
Der Konzeptkünstler János Sugár studierte im Fachbereich Skulptur an der ungarischen Akademie der bildenden Künste in Budapest (1979-84). Zwischen 1980 und 1986 arbeitete er mit „Indigo“ zusammen, einer interdisziplinären Künstlergruppe, angeführt Miklos Erdely. Sein Werk umfasst Skulpturen, Installationen, Performances, Videos, Filme wie auch theoretische Schriften und Veröffentlichungen. Er war Mitglied des Vorstands von Balazs Bela Film Studio (1990-95) und unterrichtet seit 1990 Kunst- und Medientheorie im Fachbereich Intemedia an der ungarischen Akademie der bildenden Künste in Budapest. Er hat in ganz Europa ausgestellt, unter anderem auf der Documenta IX,Kassel (1992). Sugárs Filme wurden 1998 von den Anthology Film Archives in New York gezeigt.

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