Shutdown Programm #8

What We Now Need Is Systemic Change.
Zur Situation freiberuflicher Kunstarbeiter*innen mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung in der EU während der Corona-Pandemie: Beispiel Niederlande und Deutschland
ONLINE UND ONSITE GESPRÄCH
Donnerstag, 9. Juli 2020, 16–18.30 Uhr

mit
Jeremy Bierbach, Rechtsanwalt, spezialisiert auf Einwanderung in die Niederlande, Franssen Advocaten, Amsterdam
Iris Dressler, Direktorin des Württembergischen Kunstvereins Stuttgart
Sepp Eckenhaussen, Ko-direktor Platform BK, Amsterdam
Sebastian Hoffmann, touring artists help desk service, Berlin
Katia Krupennikova, freiberufliche Kuratorin, Amsterdam

Zur Unterstützung der Freiberufler*innen während der Corona-Pandemie hat die niederländische Regierung am 17. März 2020 ein temporäres Überbrückungsgeld  (Tozo, Tijdelijke overbruggingsregeling zelfstandig ondernemers) aufgelegt. Dieser Zuschuss umfasst monatliche Zahlungen von 1.000 Euro für Einzelpersonen und 1.500 Euro für Partner*innen bzw. Familien. Diese Unterstützung war zunächst nur für Freiberufler*innen mit niederländischem Pass oder mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden gedacht. Erst einen Monat später und nach mehreren offenen Briefen und Petitionen galt sie schließlich auch für diejenigen, die lediglich eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen.

Ein weiteres Problem bleibt indes ungelöst: Nach niederländischem Recht müssen Freiberufler*innen aus Nicht-EU-Ländern, um ihren legalen Status im Land zu behalten, über 15.000 Euro pro Person und Jahr verdienen (1.270,08 pro Monat, Stand Juli 2020). Wenn sie dieser Auflage der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) nicht nachkommen, besteht die Gefahr, dass ihre begrenzte Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Ausübung einer selbstständigen Arbeit nicht verlängert wird und sie das Land verlassen müssen. Bis heute hat die Regierung hierzu keinerlei Vorschläge gemacht.

Im Rahmen seines Shutdown Programms und der Reihe What We Now Need Is Systemic Change beschäftigt sich der Württembergische Kunstverein am Donnerstag, den 9. Juli 2020, ab 16 Uhr mit den besonderen Herausforderungen, denen Freiberufler*innen, die aus Nicht-EU Staaten stammen, während der Corona-Pandemie in Europa ausgesetzt sind.

Konkret soll dies am Beispiel der Niederlande und Deutschlands diskutiert werden, wobei im letzteren Falle die Gesetzeslage in den verschiedenen Bundesländer variieren. So hat das Landesamt für Einwanderung in Berlin Verfügungen erlassen, die nur für in Berlin gemeldete nicht-EU-Staatsangehörige gültig sind und zum Beispiel den  Zugang zur Grundsicherung  (ALG II) betreffen.

Teilnehmer des von Iris Dressler und Katia Krupennikova moderierten Gespräches sind Jeremy Bierbach, Sepp Eckenhaussen und Sebastian Hoffmann.

Jeremy Bierbach ist ein Rechtsanwalt aus Amsterdam, der sich auf nicht Asyl suchende Einwanderer*innen in die Niederlande spezialisiert hat. Er ist mit der Nischenkanzlei Franssen Advocaten verbunden, berät Auswanderer (viele von ihnen aus dem kulturellen Bereich) bezüglich ihrer Rechte als Migrant*innen in den Niederlanden und unterstützt sie dabei, ihren Einwanderungsstatus zu ändern, um mehr Rechte zu erhalten. Er wird die Situation der nicht aus der EU stammenden Freischaffenden in den Niederlanden skizzieren und sich insbesondere auf die problematischen politischen Maßnahmen während der aktuellen Pandemie konzentrieren.

Sepp Eckenhaussen
ist Ko-Direktor von Platform BK, einer Vereinigung der Kulturarbeiter*innen in den Niederlanden. Er wird über die Arbeitsbedingungen, das Honorarsystem für freiberufliche Kulturschaffende in den Niederlanden, die Rolle von Platform BK und der Gewerkschaften bei der Durchführung von Maßnahmen sprechen.

Sebastian Hoffmann
arbeitet für touring artists, ein Beratungszentrum und Informationsportal für alle international tätigen Künstler*innen, das umfassende Informationen zu Visa / Aufenthalt, Künstlerstatus und -verträgen, Transport / Zoll, Steuern, Sozialversicherung, andere Versicherungen und Urheberrecht bietet.

Neben den Arbeitsbedingungen von freischaffenden Künstler*innen insbesondere aus Nicht-EU-Staaten geht es in der Diskussion auch um aktuelle Aktivitäten von Platform BK, Franssen Advocaten und touring artists im Hinblick auf Einwanderungspolitik im Kulturbereich.

Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Rijksakademie van beeldende kunsten Amsterdam sowohl Online als auch Onsite an beiden Orten statt.

Eine Veranstaltung von
Württembergischer Kunstverein Stuttgart
Rijksakademie van beeldende kunsten, Amsterdam

Sprache: Englisch

Onsite
Württembergischer Kunstverein Stuttgart, Schlossplatz 2 (Eingang Stauffenbergstrasse), 70173 Stuttgart
Rijksakademie van beeldende kunsten, Sarphatistraat 470, 1018GW, Amsterdam

Begrenzte Teilnehmer*innenzahl:
Online: 50; Onsite je Ort: 20

Anmeldung unter
zentraleremove-this@remove-thiswkv-stuttgart.de
(Bitte geben Sie an, ob Sie Online oder Onsite teilnehmen möchten)

INFO

Jeremy Bierbach, Franssen Advokaten
http://franssenadvocaten.nl/nederlands/advocaten/jeremy-bierbach/
Jeremy Bierbach (1975) stammt ursprünglich aus Pittsburgh, USA. Er schloss 1996 sein Studium an der Georgetown University in Washington mit einem Bachelor in Linguistik ab. Nachdem er mehrere Jahre als IKT-Spezialist gearbeitet hatte, emigrierte er 2001 in die Niederlande. Im Jahr 2003 wechselte er sein Berufsfeld und begann ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Amsterdam, das er 2006 mit einem Bachelor in Rechtswissenschaften (niederländisches Recht) und einem Master in Verfassungs- und Verwaltungsrecht abschloss. Er arbeitete als Rechtsberater für Einwanderungsrecht bei Avocado Legal. Am 8. Januar 2014 wurde er als Rechtsanwalt bei Franssen Advocaten vereidigt, und am 2. September 2015 promovierte er an der Universität Amsterdam mit einer Dissertation über die EU-Bürgerschaft. Sein Buch Frontiers of Equality in the Development of EU and US Citizenship wurde 2017 bei TMC Asser Press veröffentlicht. Bierbach ist Mitglied der Arbeitsgruppe für Rechtshilfe in Einwanderungsangelegenheiten sowie der Specialist Association for Migration Lawyers.
Bierbach vertrat zwei Nicht-EU-Bürger in einer Klage gegen den niederländischen Staat. Es ging um Geldstrafen, die ihnen angedroht worden waren, da sie die Prüfung zur staatsbürgerlichen Integration nicht rechtzeitig ablegt hatten. Der Fall wurde 2015 schließlich dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt und von diesem beschieden. Seither dürfen die Niederlande keine Geldstrafen für das Nichtbestehen der Integrationsprüfung verhängen, ohne zuvor alle persönlichen Umstände geprüft zu haben.

Platform BK, Amsterdam
https://www.platformbk.nl/en/
Platform BK ist eine Vereinigung von Kulturschaffenden in den Niederlanden, die die Rolle der Kunst in der Gesellschaft erforscht und sich für eine bessere Kunstpolitik einsetzt. Sie vertritt Künstler, Kuratoren, Designer, Kritiker und andere Kulturschaffende.

Rijksakademie van beeldende kunsten, Amsterdam
https://www.rijksakademie.nl
Die Rijksakademie van beeldende kunsten in Amsterdam ist ein Residenzprogramm für zeitgenössische bildende Künstler*innen aus allen Kontinenten. Im Rahmen des zweijährigen Residenzprogramms haben 50 Künstler*innen Zugriff auf ein umfangreiches Angebot an Infrastrukturen und Netzwerken. Sie können forschen, experimentieren und  an der Produktion neuer Werke arbeiten.

touring artists, Berlin
https://www.touring-artists.info
touring artists ist ein gemeinsames Projekt der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), des Internationalen Theaterinstituts Deutschland (ITI) und des Dachverband Tanz, initiiert und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Mit dem Projekt International Artists Information Berlin stellt touring artists Informationen und Orientierung für Künstler*innen und Kreative aus nicht-EU-Staaten bereit, die in Deutschland – und speziell in Berlin – leben und arbeiten. touring artists bietet außerdem ein kostenloses Beratungsangebot an (in Zusammenarbeit mit SMartDe - Netzwerk für Kreative e. V.).


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