Wer darf heimaten?

Shared Space #Glastrakt
7. November 2026, 14-21 Uhr
WERKSTATTTAG
Mit Leyla Ercan, Youssef Maghrebi, ZEBRAS Collective und Afghan Next Generation
Eintritt frei
Anmeldung unter: https://heimaten.eventbrite.de
Veranstalter: WERTansich(t)
In Kooperation mit ifa-Galerie Stuttgart und WKV
Kuratiert und moderiert von
Paula Kohlmann und Vatan Ukaj

Wer darf dazugehören, mitgestalten und über Zugehörigkeit entscheiden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der eintägige Werkstatttag Wer darf heimaten?, der am 7. November im Württembergischen Kunstverein stattfindet. Die Veranstaltung ist Teil des vom Haus der Kulturen der Welt (Berlin) initiierten heimaten-Netzwerks und bringt in Stuttgart künstlerisches, biografisches, institutionelles und Community-Wissen miteinander in Austausch. Im Mittelpunkt stehen zwei Fragen: Welche Räume und Formate brauchen Kunst und Demokratie gerade? Und wer braucht diese Räume besonders?

Das Konzept von heimaten versteht Heimat nicht als festen Ort, sondern als offenen, vielfältigen Prozess des Beheimatens. Daran knüpft der Werkstatttag an. Denn Zugehörigkeit und Ausschluss entstehen nicht abstrakt, sondern in konkreten gesellschaftlichen und institutionellen Zusammenhängen. Kulturinstitutionen, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Räume können Orte der Begegnung und Teilhabe sein, zugleich aber bestehende Machtverhältnisse reproduzieren. Sichtbarkeit bedeutet nicht automatisch Mitbestimmung, und Diversität führt nicht zwangsläufig zu einer gerechteren Verteilung von Ressourcen und Entscheidungsmacht.

Neben einem vielfältigen Programm erwartet Sie auch ein kostenfreies afghanisches Essen, das zum gemeinsamen Genießen und Austausch einlädt.

Wer darf heimaten?
 ist ein Projekt im Rahmen des heimaten-Netzwerkes.
Das Projekt Afghanische Diaspora in Kooperation mit Lernort Geschichte wird gefördert von der Stadt Stuttgart, Abteilung Integrationspolitik und ist mit dabei.
Das heimaten Netzwerk ist eine Initiative von Haus der Kulturen der Welt im Rahmen von heimaten, gefördert durch Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.



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