Olaf Metzel, Stammheim, 1984

Über den Prozess der Ulm 5 in Stuttgart-Stammheim

Donnerstag, 24. September 2026, 19:30 Uhr
PODIUM + DISKUSSION
mit Angehörigen und beteiligten Rechtsanwält*innen:
Benjamin Düsberg, Anna Magdalena Busl, Mimi Tatlow-Golden und andere

"Genau deswegen müssen wir heute über das Verfahren gegen die Ulm 5 sprechen. Es wirft die Frage auf, wo genau die Grenzen staatlicher Sicherheitserzählungen in Strafverfahren verlaufen – und wann die prozessuale Härte das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt"
Jana Trapp

Am Donnerstag, den 24. September 2026, um 19:30 Uhr lädt der Württembergische Kunstverein (WKV) zu einem Podium ein, das sich dem Prozess der sogenannten Ulm 5 im Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim aus der Perspektive der Angehörigen, Verteidiger*innen und Unterstützer*innen widmet. Das Podium versteht sich als Auftakt einer Reihe von Veranstaltungen zu diesem Fall, der zahlreiche Fragen über die Verhältnisse von Justiz, zivilem Ungehorsam und Staatsräson in Deutschland aufwirft. Wir halten es für wichtig, zu diesem Verfahren und seinen vielschichtigen politischen Dimensionen einen Raum der Gegenöffentlichkeit herzustellen. Der WKV bietet sich dafür aus vielerlei Gründen an.

1984 installierte der Künstler Olaf Metzel seine Skulptur Stammheim – bestehend aus einem riesigen, in Beton gegossenen „Ehrenkranz“ und dem Schriftzug Stammheim – auf der Außenplattform des WKV, wo sie heute noch steht und ein beliebter Selfie-Point ist. Fernab einer Verherrlichung der Roten Armee Fraktion (RAF) wählte Metzel eine bewusst antiheroische, historisch offene ästhetische Form und Geste, um das gesellschaftliche Trauma des Deutschen Herbstes und dessen bleierne Polarisierung zu thematisieren.

Beinahe exakt fünf Jahrzehnte nach dem Deutschen Herbst rückt der Stuttgarter Vorort Stammheim als symbolpolitisch aufgeladener Schauplatz eines Strafverfahrens erneut in den Blick. Es erscheint kaum zufällig, dass hier der Prozess der Ulm 5, einer sehr diversen Gruppe palästinasolidarischer Aktivist*innen, stattfindet: im Nachfolgebau des mittlerweile abgerissenen Mehrzweckgebäudes von 1975, das damals eigens für den ersten großen Prozess gegen die RAF gebaut worden war.

Die Ortswahl des Ulm-5-Prozesses legt eine fragwürdige Verbindung zwischen den Mord in Kauf nehmenden Aktionen der RAF und dem zivilen Ungehorsam der Angeklagten – Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra –, der sich ausschließlich gegen Sachen wendete, nahe. Mit dieser Verbindung wird das noch ausstehende juristische Urteil, ob es sich bei den Ulm 5 um eine kriminelle Vereinigung handelt, quasi auf symbolischer und medial wirksamer Ebene vorweggenommen.

Während die RAF im Untergrund agierte, ließen sich die Ulm 5 nach ihrem Hausfriedensbruch in der Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems, der Beschädigung von Einrichtungsgegenständen und dem Sprühen von politischen Graffitis ohne Widerstand verhaften. Sie selbst hatten ihre Aktion vor Ort dokumentiert, die sie als Nothilfe gegen den völkerrechtswidrigen Krieg in Gaza, an dem Elbit Systems durch Waffenlieferungen beteiligt ist, begreifen.

Mit ihrer Aktion bei Elbit Systems fordern die Ulm 5 Justiz und Demokratie heraus, jedoch nicht, um sie zu zerstören, sondern um für den Genozid  in Gaza und die Menschen, die dort sterben, zu sensibilisieren – und um so ein politisches Umdenken anzustoßen.

Die Generalstaatsanwaltschaft dagegen hält den Vorwurf aufrecht, dass die Ulm 5 Teil einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB sind. Sie sitzen seit September 2025 in Untersuchungshaft. Es gibt Kontaktbeschränkungen und Einzelhaft. Die fünf Menschenrechtler*innen werden in Handschellen in den Gerichtssaal geführt und sitzen nach Maßgabe der Vorsitzenden Richterin getrennt von ihren Rechtsanwält*innen hinter Sicherheitsglas. Die Verteidigung darf kein*n eigene*n Protokollant*in berufen. 

Mehr noch als die Ortswahl, suggerieren diese unverhältnismäßig erscheinenden Maßnahmen die Kriminalität und Gefährlichkeit der Ulm 5. Genau deswegen müssen wir über dieses Verfahren sprechen.

(*) Zur Kontroverse um den Begriff Genozid siehe u.a.: Kai Ambos, Staatsräson nach Gaza. Das deutsche-israelische Verhältnis und das Völkerrecht, Campus Verlag, 2026

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